AK Eferding: Firma schuldet Mitarbeitern Löhne – Was tun bei Lohnrückstand?
Die Arbeiterkammer Eferding hat eine Firma angezeigt, die ihren Mitarbeitern Löhne schuldig geblieben ist. Dieser Fall zeigt die leider immer noch bestehende Realität von Lohnrückständen in Österreich. Was können betroffene Arbeitnehmer tun, wenn sie ihr Gehalt nicht rechtzeitig erhalten?
Die Fakten: Firma schuldet Löhne – AK Eferding greift ein
Die Arbeiterkammer Eferding hat aufgrund mehrerer Meldungen von Arbeitnehmern eine Firma angezeigt, die ihren Mitarbeitern Löhne schuldet. Die Höhe der ausstehenden Beträge ist derzeit nicht bekannt. Die AK Eferding fordert die zuständigen Behörden auf, den Fall schnellstmöglich zu untersuchen und die betroffenen Mitarbeiter zu unterstützen.
Was Arbeitnehmer bei Lohnrückstand tun können
1. Schriftliche Zahlungsaufforderung:
Sobald ein Lohnrückstand feststellbar ist, sollten Arbeitnehmer schriftlich ihren Arbeitgeber auffordern, den ausstehenden Betrag zu begleichen. Diese Aufforderung sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um einen Nachweis der Zustellung zu haben.
2. Kontaktaufnahme mit der Arbeiterkammer:
Die Arbeiterkammer ist die Anlaufstelle für Arbeitnehmer bei Lohnrückständen. Sie bietet kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Lohnansprüchen.
3. Einleitung eines Klageverfahrens:
Falls der Arbeitgeber nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, können Arbeitnehmer ein Klageverfahren beim Arbeitsgericht einleiten.
4. Anspruch auf Arbeitslosengeld:
Im Fall eines Lohnrückstands kann der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen.
5. Weitere Unterstützung:
Die Arbeiterkammer bietet Arbeitnehmern weitere Unterstützung bei Lohnrückständen, wie z. B. die Erstellung von Zahlungsaufforderungen und die Vertretung vor Gericht.
Präventivmaßnahmen: So können Sie sich vor Lohnrückständen schützen
- Lohnvereinbarung schriftlich festhalten: Achten Sie auf eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe des Gehalts, die Zahlungsbedingungen und die Fälligkeit des Lohns.
- Regelmäßige Kontoüberprüfung: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Konto auf eingehende Zahlungen.
- Frühzeitige Meldung an die AK: Melden Sie sich bei der Arbeiterkammer, sobald Sie einen Lohnrückstand bemerken.
Zusammengefasst: Lohnrückstände sind ein ernstes Problem, das Arbeitnehmern erhebliche finanzielle und psychische Belastungen verursachen kann. Die Arbeiterkammer Eferding steht Arbeitnehmern bei Lohnrückständen zur Seite und hilft ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.